Verein

Der Verein „middernander e.V.“ hatte sich ursprünglich „die Errichtung eines Mehrgenerationen-Wohnprojekts“ zum Ziel gesetzt. Da sich schnell herausgestellt hatte, dass ein solches Projekt auch nach dem Einzug der Bewohner/innen organisatorische Arbeit erfordert, haben wir unsere Satzung entsprechend geändert und mit dem St. Gundekar-Werk eine Vereinbarung getroffen, die uns eine weitgehende Selbstverwaltung zugesteht. Insbesondere hat der Verein ein Vorschlagsrecht im Hinblick auf künftige Mieter/innen. Auch für die Organisation der Gemeinschaft spielt der Verein eine zentrale Rolle. Deshalb ist die Mitgliedschaft im Verein für alle erwachsenen Personen obligatorisch.

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Zeitraum

Den Verein gibt es seit 2018

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Mitarbeit

  • Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung und/oder Organisation zur Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens (z. B. Feste, Veranstaltungen, u. ä.) regelmäßige Teilnahme an den Bewohnerversammlungen / Mitgliederversammlungen
  • Mitarbeit in einem oder mehreren Arbeitskreisen
  • Beteiligung an den Gemeinschaftsdiensten wie Verwaltung und Reinigung der Gemeinschaftsräume und Pflege der Außen- und Gartenanlage
  • anteilige Beteiligung an der Miete sowie den Nebenkosten für die Gemeinschaftsräume und den Kosten für die Unterhaltung der Außen- und Gartenanlage
  • lebendige Nachbarschaft pflegen
  • Mitgliedschaft im Bewohnerverein Middernander e.V.

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Aufnahme

Der Weg ins Wohnprojekt ist an die Mitgliedschaft im Verein „Middernander e.V“ geknüpft. Der erste Schritt ist es, einen Mitgliedsantrag zu stellen. Nach etwa drei Monaten gegenseitigen Kennenlernens und aktiver Mitarbeit im Verein entscheidet der Vorstand in Absprache mit allen Mitgliedern über die Annahme des Antrags.

Etwa im Frühherbst 2026 ist geplant, eine Umfrage unter den Mitgliedern zu machen, wer gerne welche noch freie Wohnung beziehen möchte. Gemeinsam wird dann über die Wünsche entschieden. Gibt es mehrere Bewerber auf eine bestimmte Wohnung, muss nötigenfalls ein Los den Ausschlag geben.

Ein Verbindlichkeitsbeitrag von 500 € an den Verein wird von allen erwachsenen Personen fällig, die den Zuschlag für eine Wohnung bekommen haben. Dies soll dafür sorgen, dass Bewerber/innen auch tatsächlich zu ihrer Entscheidung stehen und nicht eine Wohnung für andere blockieren. Dieser Verbindlichkeitsbeitrag wird nicht rückerstattet, sollte sich ein/e Bewerber/in doch anders entscheiden. Die damit erzielten Einnahmen des Vereins werden zur Ausstattung der Gemeinschaftsräume verwendet.

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Ort

Nach Jahren der erfolglosen Suche nach einem geeigneten Grundstück oder einer bestehenden zum Umbau geeigneten Immobilie stießen wir auf die beiden Wohnblöcke Reichswaisenhausstraße 9 c/d, die infolge von Wasserschäden nach nur rund 30 Jahren abgerissen werden müssen.

Die zentrumsnahe Lage mit perfekter Infrastruktur und Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht genau unseren Vorstellungen.

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Wohnungen

Der neue Baukörper soll drei Geschosse plus ein halbes oberstes Geschoss erhalten. Der sich nach Süden öffnende U-förmige Bau wird 36 Wohneinheiten mit 1 bis 4 Zimmern von 36 bis 104m² Wohnfläche sowie Gemeinschaftsräume, eine gemeinsame Werkstatt und ein Wäschekeller enthalten. Die durchwegs barrierefreien Wohnungen sind zugunsten der Gemeinschaftsräume eher knapp gestaltet, alle haben Balkone oder Terassen. Ein Aufzug ist vorgesehen. Eine Tiefgarage war erforderlich, um die vorgeschriebene Anzahl KFZ-Stellflächen laut Schwabacher Stellplatzatzung zu ermöglichen.

Im Außenbereich ist ein Spielplatz eingeplant. Große Bäume, die derzeit auf dem Grundstück stehen, werden zum Teil umgesetzt und erhalten.

Da die Detailplanung noch in Arbeit ist, sind die aktuellen Pläne noch nicht verlässlich. Die Eingabe des Bauantrags wird gegen Ende des ersten Quartals dieses Jahres erwartet; mit der Fertigstellung ist gegen Ende 2028 gerechnet.

 1   1-Zi.-Wohnung     à 36 m²

 16   2-Zi.-Wohnungen à 43 – 59 m²

 12   3-Zi.-Wohnungen à 71 – 85 m²

   7   4-Zi.-Wohnungen à 91 – 104 m²

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Entscheidungen treffen

Wir legen Wert darauf, dass unsere Entscheidungen, auch nach kontroversen Diskussionen, von allen Mitgliedern mitgetragen werden.

Daher pflegen wir ein soziokratisches Modell der Entscheidungsfindung. Dabei soll sichergestellt werden, dass begründete schwere Bedenken nicht „niedergebügelt“ werden, sondern ein Konsent erreicht wird im Sinne von: „Na gut, probieren wir es, ich stelle mich nicht quer.“

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Miete

Alle Wohnungen sind Mietwohnungen. So ist sichergestellt, dass alle Bewohner/innen gleiches Stimmrecht besitzen.

Eine Wohnbauförderung kam für das Projekt nicht in Betracht; alle Wohnungen sind frei finanziert. Damit bewegen sich die zu erwartenden Mieten im Bereich vergleichbarer Erstbezüge von Neubauten. Eine genaue Angabe dazu ist erst möglich, wenn der Bau weit vorangeschritten und eine präzisere Kostenkalkulation in Sicht ist. Dies wird voraussichtlich ca. 6 Monate vor der Fertigstellung der Fall sein.

Gegenüber dem Vermieter St. Gundekar-Werk haben wir deutlich gemacht, dass die Grenze des für uns Leistbaren eine Kaltmiete von 15 €/m² ist (incl. eines prozentualen Anteils für die Gemeinschaftsräume). Dazu ist mit
ca. 2 € für Nebenkosten wie Grundsteuer, Heizung, Wasser, Hausreinigung, Aufzugswartung usw. zu rechnen.

Fahrzeugstellflächen sind nicht automatisch in die Wohnungsmiete eingeschlossen, sondern fallen je nach Bedarf an mit ca. 70 € für einen Tiefgaragenplatz oder ca. 30 € für einen Stellplatz vor dem Haus.

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Gemeinschaftsräume

Die Gemeinschaftsräume stehen als Treffpunkt allen Mitbewohnern offen. Der große Gemeinschaftsraum im EG ist Versammlungsraum und Platz für Veranstaltungen. Er kann auch für private Feiern von den Bewohnern genutzt werden, soll aber auch Nachbarn gegen eine Vermietungspauschale zur Verfügung stehen.

Die (Kalt-)Miete dafür ist deshalb in den Wohnungsmieten anteilig zur Wohnungsgröße mit enthalten. Zur Deckung der Nebenkosten sollen geringe Gebühren verlangt werden.

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