Die Gemeinschaftsräume

Die Gemeinschaftsräume stehen als Treffpunkt allen Mitwohnern offen. Der große Gemeinschaftsraum im EG ist Versammlungsraum und Platz für Veranstaltungen. Er kann auch für private Feiern von den Bewohnern genutzt werden, soll aber auch Nachbarn gegen eine Vermietungspauschale zur Verfügung stehen. Die (Kalt-)Miete dafür ist deshalb in den Wohnungsmieten anteilig zur Wohnungsgröße mit enthalten. Zur Deckung der Nebenkosten sollen geringe Gebühren verlangt werden.

art schneider architekten PartGmbH / Bauherr und Vermieter St. Gundekar-Werk Eichstätt / Darstellungsbeispiel – Bauausführung kann abweichen